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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die vorliegenden, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB. 

 

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

 

2. Geisteshaltung

Obwohl wirtschaftliches Handeln ohne schriftliche Verträge unmöglich scheint, können diese ein gegenseitiges Wohlwollen sowie eine aufrichtige und menschliche Kooperation nicht ersetzen. Die Ziele und Ambitionen beider Vertragspartner gewichten gleichermaßen. Wir bekennen uns zu einer Geisteshaltung, die auf Respekt, Vertrauen, beidseitiger Wertschätzung und Loyalität beruht und wünschen uns diese auch von unseren Vertragspartnern. Trotz schriftlich fixierter Vereinbarungen begegnen wir ungeplanten Herausforderungen und Veränderungen nicht mit Rechts-anwälten, sondern unbürokratisch, mit fairer Kompromissbereitschaft sowie mit Handschlagqualität. Wir wünschen uns nachhaltig erfolgreiche und sinnstiftende Beziehungen zwischen allen Beteiligten.

 

3. Angebote

An unsere Angebote sind wir 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gebunden.

 

4. Geheimhaltung und Datenschutz

Unser Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten. Dies gilt insbesondere für Bewerbungsunterlagen, Gutachten und Expertisen sowie für schriftliche Berichte zu laufenden Bewerbungsprozessen und Direktansprachen. Derartige Unterlagen sind bei Nichtgebrauch an uns zurückzustellen bzw. nachhaltig zu löschen bzw. datenschutzkonform zu vernichten.

 

Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Angebote, Muster, Präsentationen, Listen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 

 

Alle im Rahmen der Vertragserfüllung durch Auftragsgeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen werden streng vertraulich und datenschutzkonform behandelt und nicht an Dritte weitergereicht.

 

Unser Vertragspartner erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Adressdaten in unserer Kundendatenbank und mit der fallweisen Zusendung von Werbeunterlagen oder Newslettern einverstanden. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

5. Haftung

Wir haften nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

Wir haften weder für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verwendbarkeit von Angaben in Bewerbungsunterlagen (Lebensläufe, Zeugnisse, Zertifikate) noch von Aussagen durch Kandidat*innen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen.

 

6. Preise

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

 

Die Preisgestaltung richtet sich entweder nach aus dem tatsächlichen Jahresbruttogehalt vermittelter Kandidat*innen einschließlich Zusatzleistungen und Sonderzahlungen errechneten Teilzahlungen oder nach vertraglich vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen.

 

Bei Mehrfachbesetzungen werden die Kosten nach demselben Schlüssel der Erstbesetzung ermittelt und im Ergebnis um 50 % reduziert. Für die Berechnung wird das Jahresbruttogehalt einschließlich Zusatzleistungen und Sonderzahlungen der konkreten Stelle herangezogen.

Wird für eine Mehrfachbesetzung auch eine einmalige Wiederbesetzungsgarantie vereinbart, so wird der Schlüssel der Erstbesetzung um 35 % reduziert.

 

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungseingang, ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

 

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie anfallende Mahnspesen zu verrechnen. Unser Vertragspartner haftet für Inkassospesen, die im Rahmen einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung entstehen.

 

8. Aspekte der Auftragsumsetzung

Sollte während der Umsetzungsphase eine angemessene Anpassung und Nachschärfung des Stellenprofils entweder auf Wunsch unseres Vertragspartners oder durch die Beschaffenheit des Arbeitsmarktes erforderlich sein, sind wir ohne Kostenaufschlag um eine Implementierung (bspw. Umformulierung von Inseraten, adaptierter Suchfilter) bemüht. Sollte sich dabei jedoch ein im Wesentlichen neues Stellenprofil ergeben, so ist auch ein neuer Suchauftrag zu vereinbaren. Für den ursprünglichen Suchauftrag gelten unsere Stornobedingungen.

 

Um eine Besetzung erfolgreich bewerkstelligen zu können, bedarf es der Mitwirkung unserer Vertragspartner. Sollten aussichtsreiche Kandidat*innen den Prozess aufgrund von unnatürlichen Verzögerungen (bspw. keine Rückmeldung/Erreichbarkeit unseres Vertragspartners für 15 Tage) verlassen, ist eine Vereinbarung über eine Abgeltung des durch eine erneute Suche entstehenden Mehraufwandes zu treffen. Kommt es dabei zu keiner Einigung, wird der Auftrag unter Beachtung der Stornobedingungen abgebrochen.

 

Fällt nach der Durchführung von Kandidat*innen-Gesprächen die Wahl unseres Vertragspartners auf eine geeignete Person, so gilt die Besetzung auch dann als vollständig durchgeführt, wenn Kandidat*innen den Prozess aufgrund einer Verzögerung der Vertragsverhandlungen und -unterfertigung verlassen und es zu keinem Abschluss kommt.

 

Wird ein Kandidat bzw. eine Kandidatin, deren Profil wir im Zuge eines Besetzungsprozesses an unseren Vertragspartner übermittelt haben, im Bewerbungsprozess abgelehnt, dann aber innerhalb von zwölf Monaten vom Vertragspartner oder einer angegliederten Gesellschaft beschäftigt (auch als freier Dienstnehmer bzw. freie Dienstnehmerin), so gilt dies als erfolgreiche Besetzung im Sinne des ursprünglichen Angebotes. Ausstehende Teilzahlungen (sollte es zu einem Abbruch gekommen sein) oder die Kosten für Mehrfachbesetzungen dürfen in diesem Fall in Rechnung gestellt werden.

 

Unser Vertragspartner verpflichtet sich, für eine bei uns in Auftrag gegebenen Besetzung keine weiteren Dienstleister zu beauftragen. 

 

Sollten während der Auftragsabwicklung relevante Bewerbungen von externen Kandidat*innen direkt bei unserem Vertragspartner eingehen (Kandidat*innen, die bei Auftragserteilung in keinem Dienstverhältnis zu unserem Vertragspartner standen), so sind diese an uns weiterzuleiten und werden von uns in den Prozess integriert. Resultiert aus einer derartigen Bewerbung in weiterer Folge ein Dienstverhältnis mit unserem Vertragspartner, bleibt eine vereinbarte Wiederbesetzungsgarantie bestehen. Zudem wird unserem Vertragspartner ein Rabatt auf die letzte Teilzahlung i.d.H. von 25% gewährt.

 

Kommt ein laufender Besetzungsprozess insofern zum Abschluss, als dass entgegen der ursprünglichen Absicht eine interne Besetzung der vakanten Stelle erfolgt (Kandidat*innen gelten als intern, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits bei unserem Vertragspartner beschäftigt waren), so gilt eine allenfalls vereinbarte Wiederbesetzungsgarantie als nichtig. Sofern noch nicht in Rechnung gestellt, wird die zweite Teilzahlung in Rechnung gestellt, eine dritte Teilzahlung entfällt zur Gänze. Eine Refundierung oder Stornierung bereits geleisteter oder verrechneter Teilzahlungen ist jedoch ausgeschlossen, auch wenn es sich um die zweite oder dritte Teilzahlung handeln sollte.

 

9. Wiederbesetzungsgarantie

Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, besteht für eine besetzte Stelle keine Wiederbesetzungsgarantie. 

 

Ist jedoch eine Wiederbesetzungsgarantie vereinbart, so handelt es sich um eine einmalige Wiederbesetzungsgarantie. Diese kann nur beansprucht werden, wenn das Dienstverhältnis mit dem vermittelten Kandidaten bzw. der vermittelten Kandidatin innerhalb des vereinbarten Garantiezeitraums gelöst wird. 

 

Einer Wiederbesetzung wird dasselbe Stellenprofil der ursprünglichen Besetzung zugrunde gelegt. Auftretende Unkosten für bspw. Inserate werden vorab besprochen und unserem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten für die Garantieabwicklung die vorliegenden AGB.

 

Trotz Vereinbarung erlischt eine Wiederbesetzungsgarantie, wenn unser Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen als Arbeitgeber nicht vollständig nachkommt. Des Weiteren erlischt eine vereinbarte Wiederbesetzungsgarantie, wenn unser Vertragspartner diese nicht innerhalb von vier Wochen ab Kündigungsdatum bei uns geltend macht.

 

Für Mehrfachbesetzungen, Briefkästen-Aufträge und Besetzungen ohne einem klassischen Such- und Auswahlprozess besteht grundsätzlich keine Wiederbesetzungsgarantie.

 

Für interne Besetzungen besteht keine Wiederbesetzungsgarantie, selbst wenn diese ursprünglich vereinbart wurde (siehe dazu 8. Aspekte der Auftragsumsetzung).

 

10. Storno und Unterbrechung

Wird ein Suchauftrag auf Wunsch unseres Vertragspartners oder nach Aspekten der Auftragsumsetzung dieser AGB abgebrochen, so kann entweder die erste oder im bereits fortgeschrittenen Prozess die jeweils nächste Teilzahlung in Rechnung gestellt werden. Wurde ein Entgelt nach geleisteten Stunden vereinbart, können alle noch offenen Leistungen in Rechnung gestellt werden.

 

Erweist sich ein bestimmtes Stellenprofil trotz möglicher Nachschärfungen als nicht besetzbar, so kann die Suche einvernehmlich eingestellt werden. In diesem Fall können 50 % der jeweils nächsten Teilzahlung oder alle geleisteten und noch nicht verrechneten Stunden in Rechnung gestellt werden. 

 

11. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Vöcklabruck zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

 

Stand: November 2022

 

Adhara GmbH

Aussichtsweg 4

4861 Schörfling am Attersee

Österreich

Nachhaltigkeit im Umgang mit MitarbeiterInnen.

4N

Ansatz

Nachhaltigkeit in der Ausrichtung der wirtschaftlichen Ziele.

Nachhaltigkeit der angebotenen Dienstleistungen und Erzeugnisse.

Nachhaltigkeit beim Onboarding von Schlüsselkräften.

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