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AGB | GTC

Allgemeine Geschäftsbedingungen | 

General Terms and Conditions

1. Geltungsbereich

Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die vorliegenden, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB. 

 

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

 

2. Geisteshaltung

Obwohl wirtschaftliches Handeln ohne schriftliche Verträge unmöglich scheint, können diese ein gegenseitiges Wohlwollen sowie eine aufrichtige und menschliche Kooperation nicht ersetzen. Die Ziele und Ambitionen beider Vertragspartner gewichten gleichermaßen. Wir bekennen uns zu einer Geisteshaltung, die auf Respekt, Vertrauen, beidseitiger Wertschätzung und Loyalität beruht und wünschen uns diese auch von unseren Vertragspartnern. Trotz schriftlich fixierter Vereinbarungen begegnen wir ungeplanten Herausforderungen und Veränderungen nicht mit Rechts-anwälten, sondern unbürokratisch, mit fairer Kompromissbereitschaft sowie mit Handschlagqualität. Wir wünschen uns nachhaltig erfolgreiche und sinnstiftende Beziehungen zwischen allen Beteiligten.

 

3. Angebote

An unsere Angebote sind wir 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gebunden.

 

4. Geheimhaltung und Datenschutz

Unser Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten. Dies gilt insbesondere für Bewerbungsunterlagen, Gutachten und Expertisen sowie für schriftliche Berichte zu laufenden Bewerbungsprozessen und Direktansprachen. Derartige Unterlagen sind bei Nichtgebrauch an uns zurückzustellen bzw. nachhaltig zu löschen bzw. datenschutzkonform zu vernichten.

 

Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Angebote, Muster, Präsentationen, Listen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 

 

Alle im Rahmen der Vertragserfüllung durch Auftragsgeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen werden streng vertraulich und datenschutzkonform behandelt und nicht an Dritte weitergereicht.

 

Unser Vertragspartner erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Adressdaten in unserer Kundendatenbank und mit der fallweisen Zusendung von Werbeunterlagen oder Newslettern einverstanden. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

5. Haftung

Wir haften nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

 

Wir haften weder für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Verwendbarkeit von Angaben in Bewerbungsunterlagen (Lebensläufe, Zeugnisse, Zertifikate) noch von Aussagen durch Kandidat*innen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen.

 

6. Preise

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

 

Die Preisgestaltung richtet sich entweder nach aus dem tatsächlichen Jahresbruttogehalt vermittelter Kandidat*innen einschließlich Zusatzleistungen und Sonderzahlungen errechneten Teilzahlungen oder nach vertraglich vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen.

 

Bei Mehrfachbesetzungen werden die Kosten nach demselben Schlüssel der Erstbesetzung ermittelt und im Ergebnis um 50 % reduziert. Für die Berechnung wird das Jahresbruttogehalt einschließlich Zusatzleistungen und Sonderzahlungen der konkreten Stelle herangezogen.

Wird für eine Mehrfachbesetzung auch eine einmalige Wiederbesetzungsgarantie vereinbart, so wird der Schlüssel der Erstbesetzung um 35 % reduziert.

 

7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungseingang, ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

 

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie anfallende Mahnspesen zu verrechnen. Unser Vertragspartner haftet für Inkassospesen, die im Rahmen einer zweckmäßigen Rechtsverfolgung entstehen.

 

8. Aspekte der Auftragsumsetzung

Sollte während der Umsetzungsphase eine angemessene Anpassung und Nachschärfung des Stellenprofils entweder auf Wunsch unseres Vertragspartners oder durch die Beschaffenheit des Arbeitsmarktes erforderlich sein, sind wir ohne Kostenaufschlag um eine Implementierung (bspw. Umformulierung von Inseraten, adaptierter Suchfilter) bemüht. Sollte sich dabei jedoch ein im Wesentlichen neues Stellenprofil ergeben, so ist auch ein neuer Suchauftrag zu vereinbaren. Für den ursprünglichen Suchauftrag gelten unsere Stornobedingungen.

 

Um eine Besetzung erfolgreich bewerkstelligen zu können, bedarf es der Mitwirkung unserer Vertragspartner. Sollten aussichtsreiche Kandidat*innen den Prozess aufgrund von unnatürlichen Verzögerungen (keine qualifizierte Rückmeldung und/oder Erreichbarkeit unseres Vertragspartners ab dem 15. Tag) verlassen, ist eine Vereinbarung über eine Abgeltung des durch eine erneute Suche entstehenden Mehraufwandes zu treffen. Kommt es dabei zu keiner Einigung, wird das im Auftrag vereinbarte Honorar zur Gänze fällig. Eine Wiederbesetzungsgarantie entfällt.

 

Fällt nach der Durchführung von Kandidat*innen-Gesprächen die Wahl unseres Vertragspartners auf eine geeignete Person, so gilt die Besetzung auch dann als vollständig durchgeführt, wenn Kandidat*innen den Prozess aufgrund einer Verzögerung der Vertragsverhandlungen und -unterfertigung verlassen und es zu keinem Abschluss kommt.

 

Wird ein Kandidat bzw. eine Kandidatin, deren Profil wir im Zuge eines Besetzungsprozesses an unseren Vertragspartner übermittelt haben, im Bewerbungsprozess abgelehnt, dann aber innerhalb von zwölf Monaten vom Vertragspartner oder einer angegliederten Gesellschaft beschäftigt (auch als freier Dienstnehmer bzw. freie Dienstnehmerin), so gilt dies als erfolgreiche Besetzung im Sinne des ursprünglichen Angebotes. Ausstehende Teilzahlungen (sollte es zu einem Abbruch gekommen sein) oder die Kosten für Mehrfachbesetzungen dürfen in diesem Fall in Rechnung gestellt werden.

 

Unser Vertragspartner verpflichtet sich, für eine bei uns in Auftrag gegebenen Besetzung keine weiteren Dienstleister zu beauftragen. 

 

Sollten während der Auftragsabwicklung relevante Bewerbungen von externen Kandidat*innen direkt bei unserem Vertragspartner eingehen (Kandidat*innen, die bei Auftragserteilung in keinem Dienstverhältnis zu unserem Vertragspartner standen), so sind diese an uns weiterzuleiten und werden in den Prozess integriert. Resultiert aus einer derartigen Bewerbung in weiterer Folge ein Dienstverhältnis mit unserem Vertragspartner, bleibt eine vereinbarte Wiederbesetzungsgarantie bestehen. Zudem wird unserem Vertragspartner ein Rabatt auf die letzte Teilzahlung i.d.H. von 50% gewährt.

Andernfalls kommt es zu einem Projektabbruch (siehe dazu Punkt 10. Storno und Unterbrechung). Weiters entfällt hier die Wiederbesetzungsgarantie.

Kommt ein laufender Besetzungsprozess insofern zum Abschluss, als dass entgegen der ursprünglichen Absicht eine interne Besetzung der vakanten Stelle erfolgt (Kandidat*innen gelten als intern, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits bei unserem Vertragspartner beschäftigt waren), so gilt eine allenfalls vereinbarte Wiederbesetzungsgarantie als nichtig. Sofern noch nicht in Rechnung gestellt, wird die zweite Teilzahlung in Rechnung gestellt, eine dritte Teilzahlung entfällt zur Gänze. Eine Refundierung oder Stornierung bereits geleisteter oder verrechneter Teilzahlungen ist jedoch ausgeschlossen, auch wenn es sich um die zweite oder dritte Teilzahlung handeln sollte.

 

9. Wiederbesetzungsgarantie

Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, besteht für eine besetzte Stelle keine Wiederbesetzungsgarantie. 

 

Ist jedoch eine Wiederbesetzungsgarantie vereinbart, so handelt es sich um eine einmalige Wiederbesetzungsgarantie. Diese kann nur beansprucht werden, wenn das Dienstverhältnis mit dem vermittelten Kandidaten bzw. der vermittelten Kandidatin innerhalb des vereinbarten Garantiezeitraums gelöst wird. 

 

Einer Wiederbesetzung wird dasselbe Stellenprofil der ursprünglichen Besetzung zugrunde gelegt. Auftretende Unkosten für bspw. Inserate werden vorab besprochen und unserem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten für die Garantieabwicklung die vorliegenden AGB.

 

Trotz Vereinbarung erlischt eine Wiederbesetzungsgarantie, wenn unser Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen als Arbeitgeber nicht vollständig nachkommt. Des Weiteren erlischt eine vereinbarte Wiederbesetzungsgarantie, wenn unser Vertragspartner diese nicht innerhalb von vier Wochen ab Kündigungsdatum bei uns geltend macht.

 

Für Mehrfachbesetzungen, Briefkästen-Aufträge und Besetzungen ohne einem klassischen Such- und Auswahlprozess besteht grundsätzlich keine Wiederbesetzungsgarantie.

 

Für interne Besetzungen besteht keine Wiederbesetzungsgarantie, selbst wenn diese ursprünglich vereinbart wurde (siehe dazu 8. Aspekte der Auftragsumsetzung).

 

10. Storno und Unterbrechung

Wird ein Suchauftrag auf Wunsch unseres Vertragspartners oder nach Aspekten der Auftragsumsetzung dieser AGB abgebrochen, so kann entweder die erste oder im bereits fortgeschrittenen Prozess die jeweils nächste Teilzahlung in Rechnung gestellt werden. Wurde ein Entgelt nach geleisteten Stunden vereinbart, können alle noch offenen Leistungen in Rechnung gestellt werden.

 

Erweist sich ein bestimmtes Stellenprofil trotz möglicher Nachschärfungen als nicht besetzbar, so kann die Suche einvernehmlich eingestellt werden. In diesem Fall können 50 % der jeweils nächsten Teilzahlung oder alle geleisteten und noch nicht verrechneten Stunden in Rechnung gestellt werden. 

 

11. Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Vöcklabruck zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

 

Stand: Juli 2025

 

Adhara GmbH

Atterseestraße 5

4863 Seewalchen am Attersee

Österreich

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General Terms and Conditions (GTC)

Adhara GmbH

Effective: July 2025

1. Scope of Application
Unless explicitly agreed otherwise, these General Terms and Conditions (GTC), as communicated to the contractual partner, shall apply.

Our contractual partner agrees that, in cases where they use their own GTC, our terms shall take precedence—even if the partner's terms remain uncontested.

2. Mindset
While business operations may seem impossible without written agreements, such contracts can never replace mutual goodwill or sincere, human cooperation. The goals and ambitions of both contractual partners are considered equally important. We are committed to a mindset based on respect, trust, mutual appreciation, and loyalty—and we expect the same from our partners.

Even in the presence of written agreements, we respond to unforeseen challenges and changes not with legal confrontation but in a pragmatic, cooperative manner—guided by fairness and a handshake mentality. We seek sustainably successful and meaningful relationships with all involved parties.

3. Offers
Our offers are binding for 14 calendar days from the date of issuance.

4. Confidentiality and Data Protection
Our contractual partner agrees to keep confidential all information obtained through the business relationship. This applies in particular to application documents, assessments, expert opinions, and written reports on ongoing recruitment processes and direct search activities. Such materials must be returned to us, permanently deleted, or securely destroyed when no longer in use.

Cost estimates and other documents such as offers, samples, presentations, lists, and similar remain our intellectual property. Any use—especially disclosure, reproduction, publication, or even partial copying—requires our explicit consent.

All data and information provided by the client in the context of fulfilling the contract will be treated confidentially and in compliance with data protection regulations and will not be shared with third parties.

Our contractual partner agrees to the storage and processing of their contact data in our client database and to occasionally receiving promotional materials or newsletters. This consent may be revoked in writing at any time.

5. Liability
We shall be liable only in cases of gross negligence or intent.

We accept no liability for the accuracy, completeness, timeliness, or usability of information in application documents (CVs, certificates, diplomas) or for statements made by candidates during interviews.

6. Prices
All prices quoted are exclusive of VAT unless explicitly stated otherwise. Statutory VAT will be added at the time of invoicing.

Our pricing is based either on installment payments calculated from the actual annual gross salary of the placed candidate—including bonuses and benefits—or on contractually agreed hourly or daily rates.

In the case of multiple placements, the cost is calculated using the same model as the initial placement and reduced by 50%. The calculation is based on the annual gross salary including bonuses and benefits for the specific position.

If a one-time replacement guarantee is agreed upon for a multiple placement, the base price is reduced by 35%.

7. Payment Terms
Invoices must be paid in full, without deductions or charges, within ten days of receipt.

Offsetting our claims with counterclaims of any kind is excluded.

Even in the case of non-culpable payment delay, we are entitled to charge default interest at the statutory rate and reminder fees. The client is also liable for collection costs incurred through appropriate legal pursuit.

8. Project Implementation
If, during implementation, reasonable adjustments or refinements to the job profile become necessary—either at the client’s request or due to market conditions—we will incorporate them (e.g., rewording job ads, adjusting search filters) at no additional cost. However, if a fundamentally new job profile emerges, a new search mandate must be agreed upon. Our cancellation terms apply to the original mandate.

In order to successfully complete a placement, the active cooperation of our client is required. If promising candidates withdraw from the process due to unreasonable delays (i.e. lack of qualified feedback and/or unavailability of the client from the 15th day onward), a separate agreement must be reached to compensate for the additional effort resulting from a renewed search. If no such agreement is reached, the full fee as stipulated in the contract becomes payable. Any replacement guarantee shall no longer apply.

If, after candidate interviews, the client selects a suitable candidate but the person withdraws due to delays in contract negotiation or signing, the placement is still considered completed.

If a candidate we introduced is initially rejected but employed by the client or an affiliated company within 12 months (including freelance engagement), the placement is considered successful, and any remaining installments or costs for multiple placements may be invoiced.

The client agrees not to engage additional service providers for the commissioned search.

If relevant applications from external candidates (not employed by the client at the time of contract initiation) are received directly during the process, they must be forwarded to us and will be integrated into the search. If such a candidate is later employed, the agreed replacement guarantee remains valid, and the final installment is reduced by 50%.

Otherwise, the project is considered terminated (see Section 10), and the replacement guarantee is void.

If, contrary to the original intention, the vacancy is filled internally (i.e., with a person already employed by the client at the time of the assignment), any agreed replacement guarantee becomes void. The second installment will be invoiced (if not yet done), and a third installment will not apply. However, no refund or cancellation of paid or invoiced installments will be made—including the second or third.

9. Replacement Guarantee
Unless explicitly agreed, no replacement guarantee is provided.

If a replacement guarantee is agreed, it applies once only. It may be invoked only if the employment of the placed candidate ends within the agreed guarantee period.

The same job profile as originally defined will apply for the replacement. Any additional costs (e.g., advertising) will be discussed in advance and billed. The rest of these GTC apply.

Even if agreed, the guarantee becomes void if the client fails to fulfill their contractual obligations as employer, or if they fail to invoke the guarantee within four weeks of the termination date.

No guarantee is provided for multiple placements, mailbox assignments, or placements made without a standard search and selection process.

No guarantee applies to internal placements, even if originally agreed (see Section 8).

10. Cancellation and Interruption
If a search assignment is cancelled by the client or due to circumstances under Section 8, either the first or—if the process is more advanced—the next applicable installment may be invoiced. If billing is based on hours worked, all remaining unbilled services may be invoiced.

If a role proves unfillable despite reasonable adjustments, the search may be mutually terminated. In that case, 50% of the next installment or all services performed but not yet invoiced may be charged.

11. Place of Jurisdiction
The competent court for all disputes arising from this contract is the District Court of Vöcklabruck. However, we reserve the right to bring action at the general place of jurisdiction of the client.

Adhara GmbH
Atterseestraße 5
4863 Seewalchen am Attersee
Austria

Nachhaltigkeit im Umgang mit MitarbeiterInnen.

4N

Ansatz

Nachhaltigkeit in der Ausrichtung der wirtschaftlichen Ziele.

Nachhaltigkeit der angebotenen Dienstleistungen und Erzeugnisse.

Nachhaltigkeit beim Onboarding von Schlüsselkräften.

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